Lieber Gast,

wir sind derzeit dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zu dokumentieren. Daher bitten wir Dich das folgende Formular während deines Aufenthaltes im Vogelhaus auszufüllen.


* Einverständniserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten

Wir sind im Rahmen der Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalens während der aktuellen Corona Pandemie zur Datenerhebung von Kontaktdaten und Aufenthaltszeitpunkte verpflichtet. Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung. Diese Daten dienen ausschließlich der zuständigen Behörde im Bedarfsfall der Kontaktpersonennachverfolgung. Die Daten sind durch uns vier Wochen aufzubewahren und werden anschließend automatisch gelöscht.
 



Der gemeinsame Besuch von Gaststätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren. Insbesondere sind gemäß §1 Absatz 2 Nr. 2 an einem Tisch Personen aus maximal 2 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gestattet.

Vielen Dank für die Einhaltung der Vorgaben und wir bitten um Euer Verständnis.